Von der Schule zum Stipendium
Der früheste Weg in das Max Weber-Programm führt über die (Fach-) Hochschulreife an einer bayerischen Schule. Absolventinnen und Absolventen mit einem sehr guten Abschluss nehmen an der Ministerialbeauftragtenprüfung (MB-Prüfung) teil. Bei erfolgreichem Abschneiden erhalten sie ein Stipendium im Max Weber-Programm.
Der Weg ins Max Weber-Programm
Jährlich können derzeit bis zu 200 Absolventinnen und Absolventen bayerischer Schulen ins Max Weber-Programm aufgenommen werden.
Ganz gleich, ob Sie Ihren Abschluss an einem Gymnasium oder zum Beispiel an einer Beruflichen Oberschule (FOS/BOS) erlangt haben – mit einer (Fach-)Abiturnote von mindestens 1,30 können Sie von der Schulleitung für die MB-Prüfung vorgeschlagen werden. Auch wenn Sie Ihr Abitur im Bereich der beruflichen Bildung erworben haben, steht Ihnen der Weg in das Max Weber-Programm offen. Mit einer Gesamtpunktzahl von mindestens 428 und in den schriftlichen Arbeiten von mindestens 38 Punkten einfacher Wertung können Sie ebenfalls von Ihrer Schulleitung für die MB-Prüfung empfohlen werden.
Diese sogenannte MB-Prüfung erfolgt mündlich. Sie wird benotet und von den Ministerialbeauftragten der verschiedenen Regierungsbezirke im Freistaat Bayern in Zusammenarbeit mit Lehrerinnen und Lehrern abgenommen.
Die Voraussetzungen für die MB-Prüfung auf einen Blick
Abiturientinnen und Abiturienten der gymnasialen Oberstufe
Schulabschluss | bayerisches Abitur |
Abiturschnitt | mindestens 1,30 |
weitere Anforderungen | Qualifikationsphase (G8 bis einschl. Abitur 2025):
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Absolventinnen und Absolventen der FOS/BOS und anderer beruflicher Schulen
Schulabschluss | bayerisches Fachabitur bzw. Abitur |
Abiturschnitt | mindestens 1,30 |
weitere Anforderungen |
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Absolventinnen und Absolventen der Prüfung für den Hochschulzugang nach BegPO
Abschluss | Hochschulzugangsberechtigung nach BegPO |
Anforderungen |
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Allgemeine Aufnahmebedingungen
Damit Bewerberinnen und Bewerber nach der MB-Prüfung in das Max Weber-Programm aufgenommen werden können, müssen zudem die folgenden Kriterien gegeben sein:
- Platzierung im Aufnahmebereich innerhalb der bayernweiten Rangliste nach Gesamtpunktzahl in der MB-Prüfung
- Aufnahme eines Studiums an einer bayerischen Hochschule
- Verfügbarkeit von Plätzen