Auslandsförderung
Auslandsaufenthalte bereichern fachlich und persönlich. Wir unterstützen unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten bei ihren Auslandsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und gegebenenfalls mit einer Verlängerung der Förderdauer.
Grenzen überschreiten
Internationalität zu fördern, gehört zu den Grundideen des Max Weber-Programms. Deshalb unterstützen wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei, im Ausland zu studieren oder Praktika zu machen. Carolin Thomas, Stipendiatin des Max Weber-Programms, entschied sich für ein Auslandssemester in Kanada: „Kanada und die University of British Columbia waren eine ausgezeichnete Entscheidung. Die vier Monate, die ich dort verbracht habe, gehören zu den ganz besonderen meines Lebens. Die Atmosphäre an der Universität sowie im gesamten Land ist sehr offen und freundlich. Wenn ihr also ein unglaubliches Semester erleben wollt, dann bewerbt euch!“
Mit dem Max Weber-Programm unterstützen wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten bei ihren Auslandsvorhaben finanziell über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten. Gegebenenfalls ist es am Ende der Förderzeit im Max Weber-Programm möglich, die Förderung wegen des Auslandsaufenthalts zu verlängern. Dabei werden ebenso Studienvorhaben, Praktika und PJ-Tertiale im Ausland unterstützt wie auch längere Forschungsvorhaben, die im Rahmen des Studiums realisiert werden. Das Max Weber-Programm empfiehlt hierbei den Stipendiatinnen und Stipendiaten auf klima- und umweltgerechtes Reisen zu achten und auf Flugreisen soweit es geht zu verzichten.
Auslandsförderung auf einen Blick
Auslandszuschlag | Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten einen Zuschlag für maximal sieben Monate entsprechend den Fördersätzen nach Auslands-BAföG. Bei Zielen innerhalb der EU und in der Schweiz gewährt das Programm eine Förderung in Höhe von 155 Euro. |
Reisekostenpauschale | Die Pauschale beträgt 500 Euro bei Zielen innerhalb Europas und 1.000 Euro bei Zielen außerhalb Europas. Bei interkontinentalen Flugreisen ist zudem eine CO2-Kompensation in Höhe von 100 Euro möglich. |
Versicherung | Es wird ein Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung bis zu einer Höhe von 102 Euro pro Monat für längstens sieben Monate gezahlt. |
Studiengebühren | Studiengebühren im Ausland werden bis zu einer Höhe von 8.600 Euro erstattet. |