Auslandsförderung
Auslandsaufenthalte bereichern fachlich und persönlich. Wir unterstützen unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten bei ihren Auslandsvorhaben mit finanziellen Zuschüssen und gegebenenfalls mit einer Verlängerung der Förderdauer.
Grenzen überschreiten
Internationalität zu fördern, gehört zu den Grundideen des Max Weber-Programms. Deshalb unterstützen wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten dabei, im Ausland zu studieren oder Praktika zu machen. Emanuel Kring, Stipendiat des Max Weber-Programms, entschied sich für ein Auslandssemester am Indian Institute of Tech-nology Madras (IITM) in Indien: „Mein Auslandssemester am IIT Madras war eine der besten Entscheidungen und Erfahrungen meines Lebens und ich würde mich auf jeden Fall erneut für das IITM entscheiden. Es war eine fantastische Zeit, die ich auf gar keinen Fall missen möchte in meinem Leben. Ich konnte unzählige Dinge über mich, verschiedene Kulturen, Indien und auch akademisch lernen und habe außerdem zahlreiche neue Freunde in und außerhalb Indiens gefunden.“
Mit dem Max Weber-Programm unterstützen wir unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten bei ihren Auslandsvorhaben finanziell über einen Zeitraum von bis zu sieben Monaten. Gegebenenfalls ist es am Ende der Förderzeit im Max Weber-Programm möglich, die Förderung wegen des Auslandsaufenthalts zu verlängern. Dabei werden Studienvorhaben, Praktika und PJ-Tertiale im Ausland ebenso unterstützt wie auch längere Forschungsvorhaben, die im Rahmen des Studiums realisiert werden. Das Max Weber-Programm empfiehlt hierbei den Stipendiatinnen und Stipendiaten auf klima- und umweltgerechtes Reisen zu achten und auf Flugreisen soweit es geht zu verzichten.
Auslandsförderung auf einen Blick
Auslandszuschlag | Unsere Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten einen Zuschlag für maximal sieben Monate entsprechend den Fördersätzen nach Auslands-BAföG. Bei Zielen innerhalb der EU und in der Schweiz gewährt das Programm eine Förderung in Höhe von 155 Euro. |
Reisekostenpauschale | Die Pauschale beträgt 500 Euro bei Zielen innerhalb Europas und 1.000 Euro bei Zielen außerhalb Europas. Bei interkontinentalen Flugreisen ist zudem eine CO2-Kompensation in Höhe von 100 Euro möglich. |
Versicherung | Es wird ein Zuschuss zur Auslandskrankenversicherung bis zu einer Höhe von 102 Euro pro Monat für längstens sieben Monate gezahlt. |
Studiengebühren | Studiengebühren im Ausland werden bis zu einer Höhe von 8.600 Euro erstattet. |