Nachwuchsforschungsgruppen einrichten
Das Elitenetzwerk Bayern eröffnet mit den Internationalen Nachwuchsforschungsgruppen hervorragend ausgebildeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus aller Welt attraktive Karriereperspektiven auf ihrem Weg in die wissenschaftliche Selbstständigkeit. Die Bewerbung um die Einrichtung einer Internationalen Nachwuchsforschungsgruppe erfolgt direkt bei der Geschäftsstelle des Elitenetzwerks Bayern.
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung
Antragsberechtigt sind Promovierte zwischen zwei und fünf Jahren nach der Promotion, die in den beiden Jahren vor Förderbeginn nicht am Ort der Gastinstitution gearbeitet haben.
Anbindung an einen Elitestudiengang oder ein Kolleg
Die Internationalen Nachwuchsforschungsgruppen werden an ihrem Standort entweder an einen Elitestudiengang oder ein Internationales Doktorandenkolleg angebunden, um sie in ein wissenschaftlich besonders attraktives Umfeld einbetten zu können. An jeden Elitestudiengang oder jedes Internationale Doktorandenkolleg kann dabei jeweils nur eine Nachwuchsforschungsgruppe angegliedert werden.
Eine Bewerbung um die Einrichtung einer Internationalen Nachwuchsforschungsgruppe ist daher nur nach vorheriger Absprache mit der Leitung eines einschlägigen Elitestudiengangs oder Internationalen Doktorandenkollegs möglich.
Antrag
Neben herausragenden wissenschaftlichen Leistungen der Antragsstellerin bzw. des Antragstellers wird ein innovativer, origineller Forschungsantrag an der Grenze des Wissens des jeweiligen Fachgebiets erwartet.
Darüber hinaus ist darzulegen, inwiefern sich die Mitglieder der Internationalen Nachwuchsforschungsgruppe in Lehre und Forschung einbringen. Dabei ist darauf zu achten, dass dadurch das eigene Forschungsvorhaben nicht beeinträchtigt wird.
Auswahl der Anträge
Die Auswahl der Anträge erfolgt durch die Internationale Expertenkommission sowie externe Fachausschüsse in einem mehrstufigen Verfahren.
Skizzenphase
Im Rahmen von Ausschreibungen können sich herausragende Promovierte um die Einrichtung einer Internationalen Nachwuchsforschungsgruppe direkt beim Elitenetzwerk Bayern bewerben. In der Skizzenphase sind von den Antragstellern zunächst Projektskizzen einzureichen.
Aus den Projektskizzen wählt die Internationale Expertenkommission die vielversprechendsten Projektskizzen aus und bittet die jeweiligen Antragsteller um detailliert ausgearbeitete Anträge. Die Auswahl der vielversprechendsten Projektskizzen durch die Internationale Expertenkommission erfolgt ausschließlich nach wissenschaftlichen Gesichtspunkten.
Antragsphase
Die nach Aufforderung der Internationalen Expertenkommission von den Antragstellern eingereichten Anträge werden von externen Fachausschüssen begutachtet. Ein fachnahes Mitglied der Internationalen Expertenkommission begleitet die jeweilige Fachbegutachtung und trägt das Votum des Fachausschusses der Internationalen Expertenkommission vor. Auf dieser Basis trifft die Internationale Expertenkommission ihre endgültige Auswahl aus den eingereichten Anträgen und empfiehlt dem Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst ihre Förderung.
Umfang der Förderung
Die Ausstattung der Internationalen Nachwuchsforschungsgruppen ist auf einem hohen Niveau international wettbewerbsfähig. Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst fördert die Internationalen Nachwuchsforschungsgruppen über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren mit einer Stelle für die Leitung und bis zu zwei vollen Promotionsstellen. Darüber hinaus stellt das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst eine attraktive Sachmittelausstattung zur Verfügung, an der sich die gastgebende Einrichtung zu einem Viertel beteiligt.
Förderdauer
Die Förderung von Internationalen Nachwuchsforschungsgruppen erfolgt wie bei den Elitestudiengängen und Doktorandenkollegs durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst. Sie beträgt einmalig fünf Jahre und kann auf Antrag um ein weiteres Jahr auf insgesamt sechs Jahre verlängert werden. Der Antrag auf eine Laufzeitverlängerung kann frühestens nach Ablauf des dritten Förderjahres beantragt werden; der späteste Zeitpunkt für den Antrag liegt bei sechs Monaten vor Ablauf des fünften Förderjahres.