Nach­wuchs­­forschungs­­gruppen einrichten

Das Elitenetzwerk Bayern eröffnet mit den In­ter­na­tio­nal­en Nach­wuchs­­forschungs­­gruppen hervorragend ausgebildeten Wissen­schaftler­innen und Wis­sen­schaft­lern aus aller Welt attraktive Karriere­per­spek­ti­ven auf ihrem Weg in die wissenschaftliche Selbst­ständig­keit. Die Bewerbung um die Ein­richtung einer Inter­nationalen Nach­wuchs­­forschungs­­gruppe erfolgt direkt bei der Geschäfts­stelle des Elite­netz­werks Bayern.

Voraussetzungen für eine erfolgreiche Bewerbung

Antragsberechtigt sind Promovierte zwi­schen zwei und fünf Jahren nach der Pro­mo­ti­on, die in den beiden Jahren vor För­der­be­ginn nicht am Ort der Gast­institution ge­ar­bei­tet haben.

Anbindung an einen Elitestudiengang oder ein Kolleg

Die Internationalen Nach­wuchs­­forschungs­­gruppen werden an ihrem Stand­ort entweder an einen Elite­studien­gang oder ein Inter­nationales Dok­to­ran­den­kolleg an­ge­bun­den, um sie in ein wissen­schaft­lich be­son­ders attraktives Umfeld einbetten zu können. An jeden Elite­studien­gang oder jedes Inter­nationale Doktoranden­kolleg kann dabei jeweils nur eine Nach­wuchs­­forschungs­­gruppe angegliedert werden.

Eine Bewerbung um die Einrichtung einer In­ter­na­tio­na­len Nach­wuchs­­forschungs­­gruppe ist daher nur nach vorheriger Ab­sprache mit der Leitung eines einschlägigen Elite­studien­gangs oder In­ter­na­tio­na­len Doktorandenkollegs möglich.

Antrag

Neben herausragenden wissenschaftlichen Leis­tun­gen der An­trags­stel­lerin bzw. des An­trags­tellers wird ein innovativer, origineller For­schungs­antrag an der Grenze des Wissens des jeweiligen Fachgebiets erwartet.

Darüber hinaus ist darzulegen, inwiefern sich die Mitglieder der Inter­na­ti­o­nalen Nach­wuchs­­for­schungs­­gruppe in Lehre und For­schung ein­bringen. Dabei ist darauf zu ach­ten, dass dadurch das eigene For­schungs­vor­haben nicht beeinträchtigt wird.

Auswahl der Anträge

Die Auswahl der Anträge erfolgt durch die In­ter­na­tio­na­le Ex­per­ten­kom­mis­sion sowie externe Fach­aus­schüsse in einem mehr­stufigen Ver­fahren.

Skizzenphase

Im Rahmen von Ausschreibungen können sich herausragende Pro­mo­vierte um die Einrichtung einer Internationalen Nach­wuchs­for­schungs­gruppe direkt beim Elite­netz­werk Bayern bewerben. In der Skizzen­phase sind von den Antrag­stellern zunächst Projekt­skizzen einzureichen.

Aus den Projekt­skizzen wählt die In­ter­na­tio­na­le Experten­kom­mission die viel­ver­sprech­endsten Projekt­skizzen aus und bittet die jeweiligen Antrag­steller um detailliert ausgearbeitete Anträge. Die Auswahl der viel­versprech­endsten Projekt­skizzen durch die Inter­nationale Experten­kommission erfolgt ausschließlich nach wissen­schaft­lichen Gesichts­punkten.

Antragsphase

Die nach Aufforderung der Internationalen Ex­per­ten­kommission von den Antragstellern ein­ge­reich­ten Anträge werden von externen Fach­aus­schüssen begutachtet. Ein fach­nahes Mitglied der Inter­na­ti­o­nalen Experten­kom­mis­sion begleitet die jeweilige Fach­be­gut­achtung und trägt das Votum des Fach­aus­schusses der Inter­nationalen Ex­per­ten­kom­mission vor. Auf dieser Basis trifft die Inter­nationale Ex­per­ten­kom­mis­sion ihre end­gül­tige Auswahl aus den eingereichten Anträgen und empfiehlt dem Staats­minis­terium für Wissen­schaft und Kunst ihre Förderung.

Umfang der Förderung

Die Ausstattung der Internationalen Nach­wuchs­­forschungs­­gruppen ist auf einem hohen Niveau international wett­bewerbs­fähig. Das Baye­rische Staats­minis­te­rium für Wissen­schaft und Kunst fördert die Inter­nationalen Nach­wuchs­­forschungs­­gruppen über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren mit einer Stelle für die Leitung und bis zu zwei vollen Promotionsstellen. Darüber hinaus stellt das Bayerische Staats­minis­terium für Wissen­schaft und Kunst eine attraktive Sach­mittel­aus­stat­tung zur Ver­fügung, an der sich die gastgebende Ein­rich­tung zu einem Viertel beteiligt.

Förderdauer

Die Förderung von Internationalen Nach­wuchs­for­schungs­gruppen erfolgt wie bei den Elite­studien­gängen und Dok­to­ran­den­kollegs durch das Baye­rische Staats­minis­terium für Wissen­schaft und Kunst. Sie beträgt einmalig fünf Jahre und kann auf Antrag um ein wei­teres Jahr auf insgesamt sechs Jahre ver­längert werden. Der Antrag auf eine Lauf­zeit­verlängerung kann frühestens nach Ab­lauf des dritten Förderjahres beantragt werden; der späteste Zeitpunkt für den Antrag liegt bei sechs Monaten vor Ablauf des fünften Förderjahres.