Gebärdensprachliche Informationen zum Elitenetzwerk Bayern
Die BayBITV verpflichtet öffentliche Stellen, ihre Internetauftritte barrierefrei zu gestalten, indem sie die Bestimmungen der BITV umsetzen. Seit September 2012 ist die neue BITV 2.0 in Kraft, die neben den bereits gültigen Regelungen zusätzliche Anforderungen an eine barrierefreie Website stellt. Dazu zählt, dass wesentliche Inhalte der Website sowie Hinweise zur Navigation in Gebärdensprache und so genannter Leichter Sprache zur Verfügung stehen.