Fragen und Antworten
zum Max Weber-Programm
Das Max Weber-Programm unterstützt begabte Studierende in Bayern. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Max Weber-Programm haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Allgemeines zum Max Weber-Programm
Das Max Weber-Programm bietet begabten Studierenden an bayerischen Hochschulen ein Stipendium sowie ein studienbegleitendes Bildungsprogramm. Es handelt sich um eine Studienförderung des Freistaats Bayern. Das Max Weber-Programm ist eine von mehreren Förderlinien unter dem Dach des Elitenetzwerks Bayern.
Das Max Weber-Programm unterstützt begabte Studierende an bayerischen Hochschulen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine Bildungspauschale in Höhe von 1.290 Euro pro Semester. Zusätzlich steht ihnen eine finanzielle Förderung von Auslandsvorhaben offen.
Außerdem werden die Stipendiatinnen und Stipendiaten sowohl fachlich als auch im Hinblick auf ihre Persönlichkeitsbildung gefördert. Sie erhalten eine individuelle Betreuung durch Mentorinnen und Mentoren an ihren Hochschulen. So haben sie früh Kontakt zu Forscherinnen sowie Forschern und bekommen Einblicke in Forschungsbereiche. Hochwertige Veranstaltungen mit unterschiedlicher Ausrichtung ermöglichen ebenso die fachliche Vertiefung wie den interdisziplinären Austausch. Auch auf einen frühen beruflichen Bezug wird geachtet.
Das umfassende Programm eröffnet viele Möglichkeiten, sich untereinander zu vernetzen.
Ja, ein Stipendium des Max Weber-Programms wirkt sich nicht auf den BAföG-Anspruch aus.
Das Max Weber-Programm ist kirchlich und weltanschaulich unabhängig. Das gilt auch für die Studienstiftung des deutschen Volkes, die mit der Durchführung des Programms beauftragt ist.
Das Max Weber-Programm ist ein Förderprogramm für Studierende des Freistaats Bayern. Die Mittel für Stipendien, Bildungsprogramm und Verwaltung stellt der Freistaat Bayern zur Verfügung.
Bewerbung von Schüler*innen (nach dem Abitur)
Sie müssen die (Fach-) Hochschulreife in Bayern erlangt haben und eine Abschlussnote von mindestens 1,30 vorweisen. Dann schlägt Ihre Schulleiterin oder Ihr Schulleiter Sie für die sogenannte Ministerialbeauftragtenprüfung (MB-Prüfung) vor. Die Prüfung muss im Jahr der Hochschulreife erfolgen.
Haben Sie diese Prüfung erfolgreich absolviert, wird Ihnen, so ausreichend Plätze vorhanden sind, ein Stipendium im Max Weber-Programm angeboten. Voraussetzung dafür ist ein Studium an einer bayerischen Hochschule, das vor vollendetem 23. Lebensjahr aufgenommen wird.
Wer die MB-Prüfung bestanden hat, aber aufgrund begrenzter Plätze zunächst nicht ins Programm aufgenommen wird, nimmt am Nachrückverfahren teil. Die Mitteilung über einen möglichen Nachrückplatz erfolgt nicht vor November eines Jahres.
Die Ministerialbeauftragtenprüfung (MB-Prüfung) wird flächendeckend an bayerischen Schulen angeboten. Sie wird für Absolventinnen und Absolventen an Gymnasien, Fachoberschulen und Berufsoberschulen im selben Jahr, in dem sie die Hochschulreife erlangt haben, durchgeführt.
Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein Notenschnitt von mindestens 1,30.
Fragen zur MB-Prüfung beantworten die Schulen. Für die Mitteilung der Prüfungsergebnisse sind die jeweiligen Ministerialbeauftragten zuständig.
Eine Aufnahme über die MB-Prüfung ist nur nach einem Abschluss an einer bayerischen Schule möglich. Studierende an bayerischen Hochschulen, die vorgeschlagen werden oder sich initiativ bewerben, müssen hingegen keinen Schulabschluss in Bayern erlangt haben.
Ja, Voraussetzung für eine Förderung im Max Weber-Programm ist der Studienbeginn an einer bayerischen Hochschule vor Vollendung des 23. Lebensjahres.
Auf diese Altersgrenze werden jedoch zum Beispiel die Betreuung eigener Kinder, Pflicht- und Freiwilligendienste, Ausbildungszeiten, ein Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg sowie Studienaufenthalte im Ausland angerechnet. Nicht angerechnet werden hingegen beispielsweise Au-pair-Aufenthalte, Work & Travel oder Zeiten der Berufstätigkeit.
Nein, Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihr Studium vor Vollendung des 23. Lebensjahres an einer bayerischen Hochschule aufnehmen. Die Teilnahme an der Prüfung muss aber in jedem Fall im Jahr der Hochschulreife erfolgen.
Nein, wenn Sie die MB-Prüfung erfolgreich absolviert haben, qualifizieren Sie sich ausschließlich für das Max Weber-Programm. Die Vorschläge für die Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes erfolgen unabhängig davon direkt durch die Schulleitungen.
Nein, um im Max Weber-Programm gefördert zu werden, müssen Sie ein Studium an einer bayerischen Hochschule aufnehmen, selbst wenn Ihr Wunschstudiengang hier nicht angeboten wird. Auch wenn nach Bewerbung an mehreren Hochschulen nur eine Zusage von einer Hochschule außerhalb Bayerns vorliegt, ist keine Förderung möglich.
Wenn Sie Ihr Studium außerhalb Bayerns beginnen, ist jedoch bei einem späteren Wechsel an eine bayerische Hochschule (zum Beispiel für ein Masterstudium) vor Vollendung des 23. Lebensjahres eine Förderung durch das Max Weber-Programm möglich. Die Förderung von Zweitstudien ist nicht vorgesehen.
Ja, wenn dieser Wechsel aus fachlichen Gründen erfolgt, ist bei fortgeschrittenem Studium ein Wechsel an eine Hochschule außerhalb Bayerns im Rahmen des Programms möglich.
Studierende, die ein Duales Studium absolvieren, können im Max Weber-Programm gefördert werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen bilden Studiengänge an Berufsakademien oder Verwaltungshochschulen (beispielsweise an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern), die auch nach dem BAföG nicht förderfähig sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Ausbildung förderfähig ist, setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Max Weber-Programms in Verbindung.
Ja, das ist möglich. Sie können sich über jeden Zugangsweg einmal bewerben. Erhalten wir allerdings bei einer Nominierung (Vorschlag Prüfungsamt, Vorschlag Hochschullehrer, Vorschlag Elitestudiengang) keine Rückmeldung oder Bewerbung von Ihnen, so zählt dieser Zugangsweg als abgeschlossen und Sie können sich in darauffolgenden Bewerbungsverfahren leider nicht mehr darüber bewerben. Die verschiedenen Zugangswege zu unserem Bewerbungsverfahren sind:
- MB-Prüfung
- Vorschlag über ein Prüfungsamt
- Vorschlag durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer
- Vorschlag durch einen Elitestudiengang
- Eigenbewerbung
Die letzten vier Zugangswege stehen Ihnen erst nach der Aufnahme eines Studiums offen.
Bewerbung von Studierenden
Für die Aufnahme in das Max Weber-Programm über das Hochschulverfahren ist es nicht nötig, dass Sie die Hochschulreife in Bayern erlangt haben. Entscheidend ist die Immatrikulation an einer bayerischen Hochschule.
Ja, Voraussetzung für eine Aufnahme ins Max Weber-Programm ist, dass Sie bei Förderbeginn das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Auf diese Altersgrenze werden jedoch zum Beispiel die Betreuung eigener Kinder, Pflicht- und Freiwilligendienste, Ausbildungszeiten, ein Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg sowie Studienaufenthalte im Ausland angerechnet. Nicht angerechnet werden hingegen beispielsweise Au-pair-Aufenthalte, Work & Travel oder Zeiten der Berufstätigkeit.
Bitte melden Sie sich zur Prüfung der Anrechenbarkeit unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.
Nein. Es dürfen sich alle bewerben, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder einem Staat angehören, mit dem die sogenannte Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B2/C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Nein. Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn Sie zum Förderbeginn (1. April) noch mindestens zwei Semester in der (regulären) Regelstudienzeit studieren. In konsekutiven Studiengängen bezieht sich das auf den Masterabschluss und nicht auf die Studienzeit des Bachelors.
Sie können sich bewerben, wenn Sie vor Ihrem derzeitigen Studienfach höchstens drei Semester ein anderes Fach bzw. andere Fächer studiert haben. Mit einem Zweitstudium ist eine Bewerbung grundsätzlich nicht möglich.
Eine Doppelförderung durch das Max Weber-Programm und durch eines der 13 Begabtenförderungswerke des Bundes, beispielsweise der Studienstiftung des deutschen Volkes, ist möglich. Nicht möglich ist eine doppelte finanzielle Förderung.
Ein Deutschlandstipendium ist grundsätzlich nicht mit einem Stipendium im Max Weber-Programm vereinbar.
Es ist aber möglich, die Förderung durch das Max Weber-Programm mit der rein ideellen Förderung des Deutschlandstipendiums (so eine solche geboten wird) zu kombinieren.
Studierende, die ein Duales Studium absolvieren, können im Max Weber-Programm gefördert werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen bilden Studiengänge an Berufsakademien oder Verwaltungshochschulen (wie beispielsweise an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern), die auch nach dem BAföG nicht förderfähig sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Ausbildung förderfähig ist, setzen Sie sich bitte mit den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de in Verbindung.
Ja, das ist möglich. Sie können sich über jeden Zugangsweg einmal bewerben. Erhalten wir allerdings bei einer Nominierung (Vorschlag Prüfungsamt, Vorschlag Hochschullehrer, Vorschlag Elitestudiengang) keine Rückmeldung oder Bewerbung von Ihnen, so zählt dieser Zugangsweg als abgeschlossen und Sie können sich in darauffolgenden Bewerbungsverfahren leider nicht mehr darüber bewerben. Die verschiedenen Zugangswege zu unserem Bewerbungsverfahren sind:
- MB-Prüfung
- Vorschlag über ein Prüfungsamt
- Vorschlag durch einen Hochschullehrer
- Vorschlag durch einen Elitestudiengang
- Eigenbewerbung
Bewerbungsunterlagen und Auswahlseminar für Studierende
Die Nominierungsfrist endet am 1. November jeden Jahres. Ab diesem Datum erfasst das Max Weber-Team alle Nominierungen und schreibt die Nominierten bis Mitte Dezember postalisch an. Wenn Sie bis dahin keine Post erhalten haben, fragen Sie bitte bei Ihrem Prüfungsamt nach und melden sich dann bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.
Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen pünktlich zum 15. Januar ein. Nur vollständige Unterlagen können berücksichtigt werden.
Ja, wir benötigen in diesem Fall ein weiteres Gutachten von Ihnen. Der Vorschlag Ihrer Hochschullehrerin oder Ihres Hochschullehrers zählt als Nominierung für das Max Weber-Programm. Um Ihre Bewerbungsunterlagen zu vervollständigen, benötigen wir somit ein weiteres unterschriebenes Gutachten (aus dem Hauptfach) zur fachlichen Exzellenz von einer anderen Hochschullehrerin bzw. einem anderen Hochschullehrer oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter als dem Vorschlagenden.
Das Gutachten soll von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter stammen. Es ist wichtig, dass Sie die Person aus Ihrem Studienzusammenhang kennen.
Das Gutachten umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und enthält eine fachliche und persönliche Einschätzung sowie eine Empfehlung.
Was die Form der Gutachten betrifft, so gibt es keine konkreten Vorgaben. Üblicherweise werden in Gutachten folgende Punkte behandelt:
- Name und Geburtsdatum des Kandidaten/der Kandidatin
- Aus welchem Kontext und seit wann ist der / die Studierende der Hochschullehrerin oder dem Hochschullehrer bekannt?
- fachliche und persönliche Einschätzung im Vergleich zu anderen Studierenden
- eventuelles außeruniversitäres Engagement (falls bekannt)
- abschließende Wertung, ggf. auch durch prozentuale Einordnung / Empfehlung
Ein Gutachten für Studierende umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und ist in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Das Gutachten muss unterschrieben sein.
Um die Vertraulichkeit des Gutachtens zu wahren, ist es vorgesehen, dass die Gutachterinnen und Gutachter uns das Gutachten direkt per E-Mail (mwp-bewerbung@studienstiftung.de) zukommen lassen. Wir fügen es anschließend Ihren Bewerbungsunterlagen hinzu. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass das Gutachten Ihren Namen, Anschrift und Bearbeitungsnummer enthält.
Nein. Der ausführliche Lebenslauf gibt den Kommissionsmitgliedern erste Hinweise auf Gründe für Entscheidungen, die Ihren Lebensweg beeinflusst haben. Unterlagen, die nur einen tabellarischen Lebenslauf enthalten, erfüllen die formalen Bewerbungsvoraussetzungen nicht.
Gehen sehr viele Bewerbungen ein, erfolgt eine Vorauswahl auf Basis der schriftlichen Unterlagen im bayernweiten Vergleich. Kriterien sind die Erfüllung der formalen Voraussetzungen, Noten und Gutachten. Das persönliche Profil der Bewerberin oder des Bewerbers spielt bei der Vorauswahl keine Rolle. Kandidatinnen und Kandidaten, die in der Vorauswahl abgelehnt werden, erhalten eine Benachrichtigung per Post.
Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Auswahlseminar eingeladen, das an einem Wochenende stattfindet. Einladungen zum Auswahlseminar werden ab Anfang Februar versandt.
Aufgrund der Corona-Pandemie werden alle Auswahlseminare im Frühjahr 2023 online durchgeführt.
Start ist in der Regel am Samstagmorgen. Im Rahmen des Auswahlverfahrens führen Sie ein fachnahes und ein allgemeines Gespräch von jeweils etwa 30 Minuten. Zudem nehmen Sie an online-Gruppenrunden teil, in deren Rahmen Sie auch einen Kurzvortrag halten und die daran anschließende Diskussion moderieren. Am Sonntagmittag endet das Auswahlseminar.
Um eine Zusage zu erhalten, müssen Sie die Kommission während des Auswahlseminars in folgenden fünf Bereichen überzeugen:
- intellektuelle Fähigkeiten
- Leistungsbereitschaft und Motivation
- Kommunikations- und Artikulationsfähigkeiten
- soziale Kompetenz
- Engagement und Interessen
Absolut nicht! Das Auswahlverfahren des Max Weber-Programms ist nicht sozial selektiv.
Bewerberinnen und Bewerber aus Akademikerfamilien und aus Familien mit nicht-akademischem und bzw. oder Migrationshintergrund haben die gleiche Chance, ins Max Weber-Programm aufgenommen zu werden. Wir freuen uns über ein möglichst vielfältiges Bewerberfeld!
Die Einladung für ein Auswahlseminar erfolgt ab Anfang Februar per E-Mail an die Adresse, die Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen angegeben haben. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall auch Ihren Spam-Ordner!
Sollten Sie bis Mitte Februar keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.
Sie können bei der Bewerbung angeben, falls Sie zu bestimmten Terminen verhindert sind. Das Max Weber-Programm bemüht sich, das zu berücksichtigen. Sind die Seminare einmal eingeteilt, ist keine Änderung mehr möglich.
Ein Tausch der Seminare nach dem Abschluss der Seminarzuteilung ist in der Regel nicht möglich.
Max Weber-Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn
E-Mail an die Auswahlabteilung des Max Weber-Programm senden:
mwp-bewerbung@studienstiftung.de