Fragen und Antworten 
zum Max Weber-Programm

Das Max Weber-Programm unterstützt begabte Studierende in Bayern. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Max Weber-Programm haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Allgemeines zu Bewerbung und Förderung im Max Weber-Programm

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Für die Auf­nah­me in das Max We­ber-Programm über das Hochschulver­fah­ren ist es nicht nö­tig, dass Sie die Hochschulreife in Bay­ern er­langt ha­ben. Ent­scheidend ist die Im­mat­riku­lati­on an einer baye­ri­schen Hochschu­le. Für die Auf­nah­me di­rekt zu Be­ginn Ihres Hochschulstu­di­ums nach der MB-Prü­fung ist das Abi­tur in Bay­ern die Vo­raus­set­zung.

Ja, ein Stipendium des Max Weber-Programms wirkt sich nicht auf den BAföG-Anspruch aus.

Ja, Sie dürfen zum Förderungsbeginn (1. April) höchstens 22 Jahre alt sein.

Auf diese Al­ters­grenze wer­den jedoch zum Bei­spiel die Be­treu­ung eige­ner Kin­der, Pflicht- und Frei­willi­gen­diens­te, Aus­bil­dungszeiten, ein Hoch­schul­zu­gang über den zwei­ten Bil­dungsweg sowie Studi­enauf­ent­halte im Aus­land ange­rech­net. Nicht ange­rech­net wer­den hinge­gen bei­spielsweise Au-pair-Auf­ent­halte, Work & Travel oder Zeiten der Be­rufstä­tigkeit.

Nein, wenn Sie die MB-Prüfung er­folg­reich ab­sol­viert ha­ben, qua­lifi­zie­ren Sie sich aus­schließ­lich für das Max We­ber-Pro­gramm. Die Vorschläge für die Förde­rung durch die Studienstif­tung des deutschen Volkes er­fol­gen un­ab­hängig da­von.

Ja, das ist möglich. Sie können über jeden Zugangsweg einmal vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben:

  • MB-Prüfung
  • Vorschlag über ein Prüfungsamt
  • Vorschlag durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer
  • Vorschlag durch einen Elitestudiengang
  • Eigenbewerbung

Die letzten vier Zugangswege stehen erst nach der Aufnahme des Studiums offen.

Nein. Es dürfen sich alle be­wer­ben, die die Staats­an­ge­hörig­keit eines Mit­glieds­landes der Eu­ro­pä­ischen Union be­sit­zen oder einem Staat angehören, mit dem die sogenannte Gegen­seitig­keit ge­währ­leis­tet ist.

Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an das Max Weber-Programm.

Voraussetzung für die Teilnahme am Be­wer­bungs­ver­fah­ren sind aus­reich­ende Deutschkenntnisse (mindestens B2/C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Eine Doppel­förderung durch das Max Weber-Programm und durch eines der 13 Begabten­­för­de­rungs­­wer­ke des Bundes, bei­spiels­weise der Stu­dien­stiftung des deut­schen Volkes, ist mög­lich. Nicht mög­lich ist eine dop­pelte finanzielle För­de­rung.

Ein Deutsch­land­sti­pen­dium ist grundsätzlich nicht mit einem Sti­pendium im Max Weber-Programm vereinbar.

Es ist aber möglich, die För­de­rung durch das Max Weber-Pro­gramm mit der rein ideellen Förderung des Deutsch­land­sti­pen­diums (so eine solche ge­bo­ten wird) zu kombinieren.

Studierende, die ein Duales Stu­dium absolvieren, können im Max Weber-Pro­gramm gefördert werden, sofern die übrigen Vo­raus­set­zungen erfüllt sind. Aus­nahmen bilden Studien­gänge an Berufs­aka­demien oder Ver­wal­tungs­hoch­schulen (bei­spiels­weise an der Hoch­schule für den öffentlichen Dienst in Bay­ern), die auch nach dem BAföG nicht förder­fähig sind.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Aus­bil­dung förderfähig ist, setzen Sie sich bitte mit dem Max Weber-Pro­gramm in Ver­bindung.

Sie kön­nen sich be­wer­ben, wenn Sie vor Ih­rem der­zei­tigen Stu­dien­fach höchs­tens drei Se­mes­ter in einem an­de­ren Fach bzw. an­deren Fä­chern eingeschrieben waren. Mit ei­nem Zweit­stu­dium ist eine Be­wer­bung grund­sätz­lich nicht mög­lich.

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Bewerbung von Schüler*innen nach dem Abitur

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Schüler*innen kön­nen auf­grund sehr guter Leis­tun­gen im Abi­tur an baye­ri­schen Gymnasi­en an der so­ge­nannten Mi­niste­rial­be­auf­trag­ten­prü­fung teil­neh­men, an Fachober­schu­len oder Be­rufs­ober­schu­len an der Eli­teprüfung. Die Prü­fung muss im Jahr der Hochschulreife er­fol­gen.

Ha­ben Sie diese Prü­fung er­folg­reich ab­sol­viert, wird Ihnen, so aus­rei­chend Plät­ze vor­han­den sind, ein Sti­pen­dium im Max We­ber-Programm an­ge­bo­ten. Vo­raus­set­zung dafür ist ein Stu­dium an einer baye­ri­schen Hochschu­le, das vor voll­en­de­tem 23. Le­bens­jahr auf­ge­no­mmen wird.

Wer eine der bei­den Prü­fun­gen er­folg­reich be­stan­den hat, aber auf­grund be­grenzter Plät­ze zu­nächst nicht ins Pro­gramm auf­ge­no­mmen wird, nimmt am Nachrückver­fah­ren teil. Die Mit­tei­lung über einen mög­li­chen Nachrückplatz er­folgt nicht vor No­vem­ber eines Jah­res.

Die Mi­niste­rial­be­auf­trag­ten­prü­fung (MB-Prü­fung) wird flä­chende­ckend an baye­ri­schen Schulen an­ge­bo­ten. Sie rich­tet sich an Ab­sol­vent*innen an Gymnasi­en. Die Prü­fung muss im Jahr der Hochschulreife er­fol­gen. Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den sich hier.

Die Eli­teprüfung wird flä­chende­ckend an baye­ri­schen Fachober­schu­len und Be­rufs­ober­schu­len an­ge­bo­ten. Die Prü­fung muss im Jahr der Hochschulreife er­fol­gen. Wei­tere In­for­ma­tio­nen fin­den sich hier.

Fragen zur MB-Prüfung be­ant­wor­ten die Schulen. Für die Mitteilung der Prü­fungs­er­geb­nisse sind die je­wei­ligen Mi­nis­­terial­beauftragten zuständig. Das Max We­ber-Programm kann keine Aus­künf­te über Prü­fungster­mine oder -er­geb­nisse ge­ben.

Nein, Voraussetzung für eine För­de­rung ist, dass Sie Ihr Stu­dium vor Voll­endung des 23. Lebens­jah­res an einer baye­rischen Hoch­schule auf­nehmen. Die Teil­nahme an der Prü­fung muss aber in jedem Fall im Jahr der Hoch­schul­reife erfolgen.

Nein, um im Max We­ber-Pro­gramm ge­för­dert zu werden, müssen Sie ein Studi­um an ei­ner bay­eri­schen Hoch­schule auf­nehmen, selbst wenn Ihr Wunschstu­di­en­gang hier nicht an­ge­bo­ten wird. Auch wenn nach Be­werbung an mehre­ren Hoch­schulen nur eine Zu­sage von ei­ner Hochschule au­ßerhalb Bayerns vor­liegt, gibt es leider kei­ne Förde­rung.

Wenn Sie Ihr Studi­um au­ßerhalb Bayerns be­gin­nen, ist je­doch bei ei­nem spä­te­ren Wechsel an eine bay­eri­sche Hochschule (zum Bei­spiel für ein Mas­ter­stu­di­um) vor Vollen­dung des 23. Le­bensjah­res eine Förde­rung durch das Max We­ber-Pro­gramm möglich. Die Förde­rung von Zweit­stu­dien ist nicht vor­ge­se­hen.

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Bewerbung von Studierenden

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Nein. Eine Be­wer­bung ist nur mög­lich, wenn Sie zum För­der­be­ginn (1. Ap­ril) noch min­des­tens zwei Se­mes­ter in der (re­gulä­ren) Re­gel­stu­dien­zeit stu­die­ren. In kon­se­ku­tiven Stu­dien­gängen be­zieht sich das auf den Mas­ter­ab­schluss und nicht auf die Stu­dien­zeit des Ba­chelors. Diese Voraussetzung schließt bei Bachelorstudiengängen das ggf. anschließende Masterstudium mit ein. Dies gilt auch für den Fall, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht sicher feststeht, ob ein Masterstudium überhaupt folgen wird.

Die Nominierungsfrist endet am 1. November jeden Jahres. Ab diesem Datum erfasst das Max Weber-Team alle Nominierungen und schreibt die Nominierten bis Mitte Dezember per E-Mail an. Wenn Sie bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, fragen Sie bitte zunächst bei Ihrem Prüfungsamt nach und melden sich danach beim Max Weber-Programm unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.

Bitte senden Sie alle Bewer­bungs­unter­lagen pünk­tlich zum 15. Januar ein. Nur voll­stän­dige Un­ter­lagen können be­rück­sich­tigt werden.

Das Gut­ach­ten soll von einer Hochschulpro­fessorin bzw. ei­nem Hochschulpro­fes­sor oder einer pro­mo­vier­ten wis­sen­schaftli­chen Mit­ar­bei­terin bzw. ei­nem Mit­ar­bei­ter stammen. Es ist wichtig, dass Sie die Per­son aus Ih­rem Stu­dien­zu­sammen­hang ken­nen.

Das Gut­ach­ten um­fasst in der Re­gel ein bis zwei Sei­ten und ent­hält eine fach­liche und per­sön­liche Ein­schätzung so­wie eine Empfeh­lung.

Um die Ver­trau­lich­keit des Gut­ach­tens zu wah­ren, ist es vor­ge­se­hen, dass die Gut­ach­te­rin­nen und Gut­ach­ter uns das Gut­ach­ten di­rekt per E-Mail (mwp-be­wer­bung@studien­stif­tung.de) zu­kommen las­sen. Wir fü­gen es an­schließend Ihren Be­wer­bungsun­ter­lagen hin­zu. Es ist des­halb drin­gend er­for­der­lich, dass das Gut­ach­ten Ihren Na­men, An­schrift und Be­ar­bei­tungsnummer ent­hält.

Ja, wir benötigen in diesem Fall ein weiteres Gutachten von Ihnen. Der Vorschlag Ihrer Hochschullehrerin oder Ihres Hochschullehrers zählt als Nominierung für das Max Weber-Programm. Um Ihre Bewerbungsunterlagen zu vervollständigen, benötigen wir somit ein weiteres unterschriebenes Gutachten (aus dem Hauptfach) zur fachlichen Exzellenz von einer anderen Hochschullehrerin bzw. einem anderen Hochschullehrer oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter als dem Vorschlagenden.

Für das Gut­ach­ten gilt eine ein­wö­chige Nachfrist bis zum 22. Ja­nuar. Soll­te das Gut­ach­ten nicht bis zu die­ser Frist bei uns ein­ge­gan­gen sein, dann gel­ten die Be­wer­bungsun­ter­lagen als un­voll­stän­dig. Nur voll­stän­dige Un­ter­lagen kön­nen be­rück­sich­tigt wer­den.

Bei Eigenbewerbungen müssen die Gutachten zusammen mit den restlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 01. November eingereicht werden.

Was die Form der Gutachten be­trifft, so gibt es keine kon­kre­ten Vorgaben. Üb­li­cher­wei­se werden in Gut­ach­ten folgende Punkte be­han­delt:

  • Name und Geburtsdatum des Kandidaten/der Kan­di­da­tin
  • Aus welchem Kontext und seit wann ist der / die Stu­die­ren­de der Hoch­schul­leh­rerin oder dem Hoch­schul­leh­rer bekannt?
  • fachliche und persönliche Einschätzung im Vergleich zu anderen Studierenden
  • eventuelles außer­uni­ver­si­täres Engagement (falls bekannt)
  • abschließende Wertung, ggf. auch durch pro­zen­tu­ale Einordnung / Emp­feh­lung

Ein Gutachten für Studierende umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und ist in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Das Gutachten muss unter­schrieben sein.

Nein. Der ausführliche Le­bens­lauf gibt den Kom­mis­sions­mit­glie­dern erste Hin­weise auf Gründe für Ent­schei­dungen, die Ihren Lebens­weg be­ein­flusst haben. Unter­lagen, die nur einen ta­bel­la­rischen Lebens­lauf ent­hal­ten, er­fül­len nicht die for­ma­len Bewer­bungs­vo­raus­set­zungen.

Ge­hen sehr viele Be­wer­bun­gen ein, er­folgt eine Vor­aus­wahl auf Basis der schriftli­chen Un­ter­la­gen. Kri­te­rien sind die Er­fül­lung der for­ma­len Vo­raus­set­zun­gen, No­ten und Gut­ach­ten. Das per­sön­liche Pro­fil der Be­wer­berin oder des Be­wer­bers spielt bei der Vor­aus­wahl keine Rol­le. Kandida­tin­nen und Kandida­ten, die in der Vor­aus­wahl abge­lehnt wer­den, er­hal­ten eine Be­nach­rich­ti­gung per E-Mail.

Be­wer­be­rin­nen und Be­wer­ber, die die for­ma­len Vo­raus­set­zun­gen erfül­len, wer­den zu ei­nem Auswahlse­minar ein­gela­den, das an ei­nem Wo­chenende statt­fin­det. Ein­la­dun­gen zum Auswahlse­minar wer­den ab An­fang Feb­ruar ver­sandt.

Das Auswahlse­minar be­ginnt am Samstag­mit­tag (in Prä­senz) bzw. am Samstag­vor­mit­tag (digi­tal). Am Sonntag en­det das Se­minar ebenfalls zur Mit­tags­zeit.

Im Rahmen des Auswahlver­fah­rens füh­ren Sie ein fachna­hes und ein all­ge­mei­nes Ge­spräch von je­weils etwa 30 Mi­nu­ten. Zu­dem neh­men Sie an Gruppen­run­den teil, in de­ren Rahmen Sie auch einen zehnminütigen Kurzvor­trag hal­ten und die da­ran an­schließende Dis­kus­sion mo­de­rie­ren.

Die Mit­glie­der der Auswahlkommis­sion sind Ehemali­ge des Max We­ber-Programms und/oder der Stu­dien­stif­tung, Men­to­rin­nen oder Men­toren oder an­dere Per­so­nen, die mit dem Pro­gramm ver­traut sind.

Um eine Zusage zu erhalten, müssen Sie die Kommission während des Aus­wahl­seminars in folgenden fünf Bereichen überzeugen:

  • intellektuelle Fähigkeiten
  • Leistungsbereitschaft und Motivation
  • Kommunikations- und Arti­ku­lations­fähig­keiten
  • soziale Kompetenz
  • brei­tes Inte­resse und ge­sell­schaftli­ches En­ga­ge­ment

Nein, das Auswahlver­fah­ren des Max We­ber-Programms ist nicht sozi­al se­lek­tiv. Be­wer­be­rin­nen und Be­wer­ber aus Akade­mi­ker­fami­lien und aus Fa­mili­en mit nicht-aka­de­mi­schem und/oder Mig­rati­ons­hin­ter­grund ha­ben die glei­che Chance, ins Max We­ber-Programm auf­ge­no­mmen zu wer­den. Wir freu­en uns über ein mög­lichst viel­fälti­ges Feld von Be­wer­be­rin­nen und Be­wer­bern.

Die Einladung für ein Aus­wahl­se­mi­nar erfolgt ca. in der zweiten Februarhälfte per E-Mail an die Adresse, die Sie in Ihren Bewer­bungs­unter­la­gen angegeben haben. Bitte über­prü­fen Sie in jedem Fall auch Ihren Spam-Ordner!

Sollten Sie bis Anfang März keine Rück­meldung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Max Weber-Programm unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.

Sie können bei der Bewerbung angeben, falls Sie zu bestimmten Terminen ver­hin­dert sind. Das Max Weber-Programm bemüht sich, das zu berücksichtigen. Sind die Seminare einmal ein­ge­teilt, ist keine Änderung mehr mög­lich.

Nein. Sie sind Gast des Max Weber-Programms!

Die Auswahlseminare enden am Samstag meist gegen 21.00 bis 21.30 Uhr. Wenn Sie anschließend nach Hause fahren möchten, so können Sie das tun. Das Max Weber-Programm empfiehlt jedoch, die Gelegenheit zu nutzen, sich vor Ort mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen auszutauschen.

Ortswünsche können nicht berücksichtigt werden, da nicht immer für jedes Fach ein passendes Kommissionsmitglied vor Ort ist. Bei der Zuteilung der Auswahlseminare kann das Max Weber-Programm lediglich dringende Terminwünsche berücksichtigen, etwa aufgrund von Klausurterminen.

Wenden Sie sich bei wei­ter­ge­hen­den Fra­gen zum Ver­fah­ren gern an das Max We­ber-Programm:

Max Weber-Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn

E-Mail an die Auswahlabteilung des Max Weber-Programm senden:
mwp-bewerbung@studien­stiftung.de

 

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