Fragen und Antworten
zum Max Weber-Programm
Das Max Weber-Programm unterstützt begabte Studierende in Bayern. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Max Weber-Programm haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Allgemeines zu Bewerbung und Förderung im Max Weber-Programm
Für die Aufnahme in das Max Weber-Programm über das Hochschulverfahren ist es nicht nötig, dass Sie die Hochschulreife in Bayern erlangt haben. Entscheidend ist die Immatrikulation an einer bayerischen Hochschule. Für die Aufnahme direkt zu Beginn Ihres Hochschulstudiums nach der MB-Prüfung ist das Abitur in Bayern die Voraussetzung.
Ja, ein Stipendium des Max Weber-Programms wirkt sich nicht auf den BAföG-Anspruch aus.
Ja, Sie dürfen zum Förderungsbeginn (1. April) höchstens 22 Jahre alt sein.
Auf diese Altersgrenze werden jedoch zum Beispiel die Betreuung eigener Kinder, Pflicht- und Freiwilligendienste, Ausbildungszeiten, ein Hochschulzugang über den zweiten Bildungsweg sowie Studienaufenthalte im Ausland angerechnet. Nicht angerechnet werden hingegen beispielsweise Au-pair-Aufenthalte, Work & Travel oder Zeiten der Berufstätigkeit.
Nein, wenn Sie die MB-Prüfung erfolgreich absolviert haben, qualifizieren Sie sich ausschließlich für das Max Weber-Programm. Die Vorschläge für die Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes erfolgen unabhängig davon.
Ja, das ist möglich. Sie können über jeden Zugangsweg einmal vorgeschlagen werden bzw. sich bewerben:
- MB-Prüfung
- Vorschlag über ein Prüfungsamt
- Vorschlag durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer
- Vorschlag durch einen Elitestudiengang
- Eigenbewerbung
Die letzten vier Zugangswege stehen erst nach der Aufnahme des Studiums offen.
Nein. Es dürfen sich alle bewerben, die die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedslandes der Europäischen Union besitzen oder einem Staat angehören, mit dem die sogenannte Gegenseitigkeit gewährleistet ist.
Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an das Max Weber-Programm.
Voraussetzung für die Teilnahme am Bewerbungsverfahren sind ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B2/C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Eine Doppelförderung durch das Max Weber-Programm und durch eines der 13 Begabtenförderungswerke des Bundes, beispielsweise der Studienstiftung des deutschen Volkes, ist möglich. Nicht möglich ist eine doppelte finanzielle Förderung.
Ein Deutschlandstipendium ist grundsätzlich nicht mit einem Stipendium im Max Weber-Programm vereinbar.
Es ist aber möglich, die Förderung durch das Max Weber-Programm mit der rein ideellen Förderung des Deutschlandstipendiums (so eine solche geboten wird) zu kombinieren.
Studierende, die ein Duales Studium absolvieren, können im Max Weber-Programm gefördert werden, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. Ausnahmen bilden Studiengänge an Berufsakademien oder Verwaltungshochschulen (beispielsweise an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern), die auch nach dem BAföG nicht förderfähig sind.
Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Ausbildung förderfähig ist, setzen Sie sich bitte mit dem Max Weber-Programm in Verbindung.
Sie können sich bewerben, wenn Sie vor Ihrem derzeitigen Studienfach höchstens drei Semester in einem anderen Fach bzw. anderen Fächern eingeschrieben waren. Mit einem Zweitstudium ist eine Bewerbung grundsätzlich nicht möglich.
Bewerbung von Schüler*innen nach dem Abitur
Schüler*innen können aufgrund sehr guter Leistungen im Abitur an bayerischen Gymnasien an der sogenannten Ministerialbeauftragtenprüfung teilnehmen, an Fachoberschulen oder Berufsoberschulen an der Eliteprüfung. Die Prüfung muss im Jahr der Hochschulreife erfolgen.
Haben Sie diese Prüfung erfolgreich absolviert, wird Ihnen, so ausreichend Plätze vorhanden sind, ein Stipendium im Max Weber-Programm angeboten. Voraussetzung dafür ist ein Studium an einer bayerischen Hochschule, das vor vollendetem 23. Lebensjahr aufgenommen wird.
Wer eine der beiden Prüfungen erfolgreich bestanden hat, aber aufgrund begrenzter Plätze zunächst nicht ins Programm aufgenommen wird, nimmt am Nachrückverfahren teil. Die Mitteilung über einen möglichen Nachrückplatz erfolgt nicht vor November eines Jahres.
Die Ministerialbeauftragtenprüfung (MB-Prüfung) wird flächendeckend an bayerischen Schulen angeboten. Sie richtet sich an Absolvent*innen an Gymnasien. Die Prüfung muss im Jahr der Hochschulreife erfolgen. Weitere Informationen finden sich hier.
Die Eliteprüfung wird flächendeckend an bayerischen Fachoberschulen und Berufsoberschulen angeboten. Die Prüfung muss im Jahr der Hochschulreife erfolgen. Weitere Informationen finden sich hier.
Fragen zur MB-Prüfung beantworten die Schulen. Für die Mitteilung der Prüfungsergebnisse sind die jeweiligen Ministerialbeauftragten zuständig. Das Max Weber-Programm kann keine Auskünfte über Prüfungstermine oder -ergebnisse geben.
Nein, Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie Ihr Studium vor Vollendung des 23. Lebensjahres an einer bayerischen Hochschule aufnehmen. Die Teilnahme an der Prüfung muss aber in jedem Fall im Jahr der Hochschulreife erfolgen.
Nein, um im Max Weber-Programm gefördert zu werden, müssen Sie ein Studium an einer bayerischen Hochschule aufnehmen, selbst wenn Ihr Wunschstudiengang hier nicht angeboten wird. Auch wenn nach Bewerbung an mehreren Hochschulen nur eine Zusage von einer Hochschule außerhalb Bayerns vorliegt, gibt es leider keine Förderung.
Wenn Sie Ihr Studium außerhalb Bayerns beginnen, ist jedoch bei einem späteren Wechsel an eine bayerische Hochschule (zum Beispiel für ein Masterstudium) vor Vollendung des 23. Lebensjahres eine Förderung durch das Max Weber-Programm möglich. Die Förderung von Zweitstudien ist nicht vorgesehen.
Bewerbung von Studierenden
Nein. Eine Bewerbung ist nur möglich, wenn Sie zum Förderbeginn (1. April) noch mindestens zwei Semester in der (regulären) Regelstudienzeit studieren. In konsekutiven Studiengängen bezieht sich das auf den Masterabschluss und nicht auf die Studienzeit des Bachelors. Diese Voraussetzung schließt bei Bachelorstudiengängen das ggf. anschließende Masterstudium mit ein. Dies gilt auch für den Fall, wenn zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht sicher feststeht, ob ein Masterstudium überhaupt folgen wird.
Die Nominierungsfrist endet am 1. November jeden Jahres. Ab diesem Datum erfasst das Max Weber-Team alle Nominierungen und schreibt die Nominierten bis Mitte Dezember per E-Mail an. Wenn Sie bis dahin keine Rückmeldung erhalten haben, fragen Sie bitte zunächst bei Ihrem Prüfungsamt nach und melden sich danach beim Max Weber-Programm unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.
Bitte senden Sie alle Bewerbungsunterlagen pünktlich zum 15. Januar ein. Nur vollständige Unterlagen können berücksichtigt werden.
Das Gutachten soll von einer Hochschulprofessorin bzw. einem Hochschulprofessor oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter stammen. Es ist wichtig, dass Sie die Person aus Ihrem Studienzusammenhang kennen.
Das Gutachten umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und enthält eine fachliche und persönliche Einschätzung sowie eine Empfehlung.
Um die Vertraulichkeit des Gutachtens zu wahren, ist es vorgesehen, dass die Gutachterinnen und Gutachter uns das Gutachten direkt per E-Mail (mwp-bewerbung@studienstiftung.de) zukommen lassen. Wir fügen es anschließend Ihren Bewerbungsunterlagen hinzu. Es ist deshalb dringend erforderlich, dass das Gutachten Ihren Namen, Anschrift und Bearbeitungsnummer enthält.
Ja, wir benötigen in diesem Fall ein weiteres Gutachten von Ihnen. Der Vorschlag Ihrer Hochschullehrerin oder Ihres Hochschullehrers zählt als Nominierung für das Max Weber-Programm. Um Ihre Bewerbungsunterlagen zu vervollständigen, benötigen wir somit ein weiteres unterschriebenes Gutachten (aus dem Hauptfach) zur fachlichen Exzellenz von einer anderen Hochschullehrerin bzw. einem anderen Hochschullehrer oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter als dem Vorschlagenden.
Für das Gutachten gilt eine einwöchige Nachfrist bis zum 22. Januar. Sollte das Gutachten nicht bis zu dieser Frist bei uns eingegangen sein, dann gelten die Bewerbungsunterlagen als unvollständig. Nur vollständige Unterlagen können berücksichtigt werden.
Bei Eigenbewerbungen müssen die Gutachten zusammen mit den restlichen Bewerbungsunterlagen bis zum 01. November eingereicht werden.
Was die Form der Gutachten betrifft, so gibt es keine konkreten Vorgaben. Üblicherweise werden in Gutachten folgende Punkte behandelt:
- Name und Geburtsdatum des Kandidaten/der Kandidatin
- Aus welchem Kontext und seit wann ist der / die Studierende der Hochschullehrerin oder dem Hochschullehrer bekannt?
- fachliche und persönliche Einschätzung im Vergleich zu anderen Studierenden
- eventuelles außeruniversitäres Engagement (falls bekannt)
- abschließende Wertung, ggf. auch durch prozentuale Einordnung / Empfehlung
Ein Gutachten für Studierende umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und ist in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Das Gutachten muss unterschrieben sein.
Nein. Der ausführliche Lebenslauf gibt den Kommissionsmitgliedern erste Hinweise auf Gründe für Entscheidungen, die Ihren Lebensweg beeinflusst haben. Unterlagen, die nur einen tabellarischen Lebenslauf enthalten, erfüllen nicht die formalen Bewerbungsvoraussetzungen.
Gehen sehr viele Bewerbungen ein, erfolgt eine Vorauswahl auf Basis der schriftlichen Unterlagen. Kriterien sind die Erfüllung der formalen Voraussetzungen, Noten und Gutachten. Das persönliche Profil der Bewerberin oder des Bewerbers spielt bei der Vorauswahl keine Rolle. Kandidatinnen und Kandidaten, die in der Vorauswahl abgelehnt werden, erhalten eine Benachrichtigung per E-Mail.
Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Auswahlseminar eingeladen, das an einem Wochenende stattfindet. Einladungen zum Auswahlseminar werden ab Anfang Februar versandt.
Das Auswahlseminar beginnt am Samstagmittag (in Präsenz) bzw. am Samstagvormittag (digital). Am Sonntag endet das Seminar ebenfalls zur Mittagszeit.
Im Rahmen des Auswahlverfahrens führen Sie ein fachnahes und ein allgemeines Gespräch von jeweils etwa 30 Minuten. Zudem nehmen Sie an Gruppenrunden teil, in deren Rahmen Sie auch einen zehnminütigen Kurzvortrag halten und die daran anschließende Diskussion moderieren.
Die Mitglieder der Auswahlkommission sind Ehemalige des Max Weber-Programms und/oder der Studienstiftung, Mentorinnen oder Mentoren oder andere Personen, die mit dem Programm vertraut sind.
Um eine Zusage zu erhalten, müssen Sie die Kommission während des Auswahlseminars in folgenden fünf Bereichen überzeugen:
- intellektuelle Fähigkeiten
- Leistungsbereitschaft und Motivation
- Kommunikations- und Artikulationsfähigkeiten
- soziale Kompetenz
- breites Interesse und gesellschaftliches Engagement
Nein, das Auswahlverfahren des Max Weber-Programms ist nicht sozial selektiv. Bewerberinnen und Bewerber aus Akademikerfamilien und aus Familien mit nicht-akademischem und/oder Migrationshintergrund haben die gleiche Chance, ins Max Weber-Programm aufgenommen zu werden. Wir freuen uns über ein möglichst vielfältiges Feld von Bewerberinnen und Bewerbern.
Die Einladung für ein Auswahlseminar erfolgt ca. in der zweiten Februarhälfte per E-Mail an die Adresse, die Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen angegeben haben. Bitte überprüfen Sie in jedem Fall auch Ihren Spam-Ordner!
Sollten Sie bis Anfang März keine Rückmeldung erhalten haben, melden Sie sich bitte beim Max Weber-Programm unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.
Sie können bei der Bewerbung angeben, falls Sie zu bestimmten Terminen verhindert sind. Das Max Weber-Programm bemüht sich, das zu berücksichtigen. Sind die Seminare einmal eingeteilt, ist keine Änderung mehr möglich.
Nein. Sie sind Gast des Max Weber-Programms!
Die Auswahlseminare enden am Samstag meist gegen 21.00 bis 21.30 Uhr. Wenn Sie anschließend nach Hause fahren möchten, so können Sie das tun. Das Max Weber-Programm empfiehlt jedoch, die Gelegenheit zu nutzen, sich vor Ort mit Ihren Kommilitoninnen und Kommilitonen auszutauschen.
Ortswünsche können nicht berücksichtigt werden, da nicht immer für jedes Fach ein passendes Kommissionsmitglied vor Ort ist. Bei der Zuteilung der Auswahlseminare kann das Max Weber-Programm lediglich dringende Terminwünsche berücksichtigen, etwa aufgrund von Klausurterminen.
Wenden Sie sich bei weitergehenden Fragen zum Verfahren gern an das Max Weber-Programm:
Max Weber-Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn
E-Mail an die Auswahlabteilung des Max Weber-Programm senden:
mwp-bewerbung@studienstiftung.de