Fragen und Antworten 
zum Max Weber-Programm

Das Max Weber-Programm unterstützt begabte Studierende in Bayern. Die häufigsten Fragen und Antworten zum Max Weber-Programm haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Allgemeines zum Max Weber-Programm

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Das Max We­ber-Programm bietet begab­ten Stu­die­ren­den an baye­ri­schen Hoch­schu­len ein Sti­pen­dium sowie ein stu­dien­beglei­tendes Bil­dungspro­gramm. Es han­delt sich um eine Studi­enför­de­rung des Frei­staats Bay­ern. Das Max We­ber-Programm ist eine von meh­reren För­derli­nien unter dem Dach des Elite­netz­werks Bay­ern.

Das Max We­ber-Programm unter­stützt begab­te Stu­die­rende an baye­ri­schen Hoch­schu­len. Die Sti­pendi­atin­nen und Sti­pendi­aten erhal­ten eine Bil­dungs­pau­schale in Höhe von 1.290 Euro pro Se­mes­ter. Zu­sätz­lich steht ihnen eine finan­zielle Förde­rung von Aus­lands­vor­haben of­fen.

Au­ßer­dem wer­den die Sti­pendi­atin­nen und Sti­pendi­aten so­wohl fach­lich als auch im Hin­blick auf ihre Per­sön­lich­keits­bil­dung geför­dert. Sie erhal­ten eine indi­vidu­elle Be­treu­ung durch Men­torin­nen und Men­toren an ihren Hoch­schu­len. So haben sie früh Kon­takt zu For­sche­rinnen sowie For­schern und be­kom­men Ein­blicke in For­schungsbe­reiche. Hochwerti­ge Ver­anstal­tun­gen mit unter­schiedlicher Aus­rich­tung er­mögli­chen eben­so die fachli­che Ver­tie­fung wie den inter­diszip­linären Aus­tausch. Auch auf einen frühen beruf­lichen Bezug wird geach­tet.

Das um­fas­sende Pro­gramm eröff­net viele Mög­lich­keiten, sich unter­einan­der zu ver­net­zen.

Ja, ein Stipendium des Max Weber-Programms wirkt sich nicht auf den BAföG-Anspruch aus.

Das Max We­ber-Programm ist kirch­lich und welt­an­schau­lich unab­hän­gig. Das gilt auch für die Stu­dien­stif­tung des deut­schen Vol­kes, die mit der Durchfüh­rung des Pro­gramms beauf­tragt ist.

Das Max Weber-Programm ist ein Förderprogramm für Stu­die­ren­de des Frei­staats Bayern. Die Mit­tel für Sti­pen­dien, Bil­dungs­pro­gramm und Ver­wal­tung stellt der Frei­staat Bayern zur Ver­fügung.

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Bewerbung von Schüler*innen (nach dem Abitur)

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Sie müs­sen die (Fach-) Hoch­schul­reife in Bay­ern er­langt haben und eine Ab­schlussnote von min­des­tens 1,30 vor­wei­sen. Dann schlägt Ihre Schul­leite­rin oder Ihr Schul­leiter Sie für die soge­nannte Minis­terialbeauf­trag­ten­prü­fung (MB-Prüfung) vor. Die Prü­fung muss im Jahr der Hoch­schul­reife erfol­gen.

Haben Sie diese Prü­fung erfolg­reich absol­viert, wird Ihnen, so aus­rei­chend Plätze vor­han­den sind, ein Sti­pen­dium im Max We­ber-Programm ange­boten. Vo­raus­set­zung dafür ist ein Studi­um an einer baye­ri­schen Hoch­schu­le, das vor voll­ende­tem 23. Le­bens­jahr auf­ge­nom­men wird.

Wer die MB-Prüfung be­stan­den hat, aber auf­grund be­grenz­ter Plätze zu­nächst nicht ins Pro­gramm auf­ge­nom­men wird, nimmt am Nach­rück­ver­fahren teil. Die Mit­tei­lung über einen mögli­chen Nach­rück­platz erfolgt nicht vor No­vem­ber eines Jah­res.

Die Ministerial­beauf­tragten­prü­fung (MB-Prüfung) wird flä­chen­de­ckend an baye­rischen Schulen an­ge­boten. Sie wird für Ab­sol­ven­tinnen und Ab­sol­ven­ten an Gym­na­sien, Fach­ober­schulen und Berufs­ober­schulen im sel­ben Jahr, in dem sie die Hoch­schul­reife erlangt haben, durch­geführt.

Voraussetzung für die Teilnahme ist unter anderem ein No­ten­schnitt von min­des­tens 1,30.

Fragen zur MB-Prüfung be­ant­wor­ten die Schulen. Für die Mitteilung der Prü­fungs­er­geb­nisse sind die je­wei­ligen Mi­nis­­terial­beauftragten zuständig.

Eine Auf­nahme über die MB-Prüfung ist nur nach einem Ab­schluss an einer baye­ri­schen Schule mög­lich. Stu­die­rende an baye­ri­schen Hoch­schu­len, die vorge­schla­gen wer­den oder sich initia­tiv be­wer­ben, müs­sen hinge­gen keinen Schul­ab­schluss in Bay­ern er­langt ha­ben.

Ja, Vo­raus­set­zung für eine Förde­rung im Max We­ber-Programm ist der Stu­dien­beginn an einer baye­ri­schen Hoch­schule vor Voll­en­dung des 23. Le­bens­jah­res.

Auf diese Al­ters­grenze wer­den jedoch zum Bei­spiel die Be­treu­ung eige­ner Kin­der, Pflicht- und Frei­willi­gen­diens­te, Aus­bil­dungszeiten, ein Hoch­schul­zu­gang über den zwei­ten Bil­dungsweg sowie Studi­enauf­ent­halte im Aus­land ange­rech­net. Nicht ange­rech­net wer­den hinge­gen bei­spielsweise Au-pair-Auf­ent­halte, Work & Travel oder Zeiten der Be­rufstä­tigkeit.

Nein, Voraussetzung für eine För­de­rung ist, dass Sie Ihr Stu­dium vor Voll­endung des 23. Lebens­jah­res an einer baye­rischen Hoch­schule auf­nehmen. Die Teil­nahme an der Prü­fung muss aber in jedem Fall im Jahr der Hoch­schul­reife erfolgen.

Nein, wenn Sie die MB-Prüfung er­folg­reich ab­sol­viert ha­ben, qua­lifi­zie­ren Sie sich aus­schließ­lich für das Max We­ber-Pro­gramm. Die Vorschläge für die Förde­rung durch die Studienstif­tung des deutschen Volkes er­fol­gen un­ab­hängig da­von di­rekt durch die Schul­lei­tun­gen.

Nein, um im Max We­ber-Pro­gramm ge­för­dert zu werden, müssen Sie ein Studi­um an ei­ner bay­eri­schen Hoch­schule auf­nehmen, selbst wenn Ihr Wunschstu­di­en­gang hier nicht an­ge­bo­ten wird. Auch wenn nach Be­werbung an mehre­ren Hoch­schulen nur eine Zu­sage von ei­ner Hochschule au­ßerhalb Bayerns vor­liegt, ist kei­ne Förde­rung möglich.

Wenn Sie Ihr Studi­um au­ßerhalb Bayerns be­gin­nen, ist je­doch bei ei­nem spä­te­ren Wechsel an eine bay­eri­sche Hochschule (zum Bei­spiel für ein Mas­ter­stu­di­um) vor Vollen­dung des 23. Le­bensjah­res eine Förde­rung durch das Max We­ber-Pro­gramm möglich. Die Förde­rung von Zweit­stu­dien ist nicht vor­ge­se­hen.

Ja, wenn dieser Wechsel aus fachlichen Gründen erfolgt, ist bei fort­ge­schrit­te­nem Studium ein Wechsel an eine Hochschule außerhalb Bayerns im Rahmen des Programms möglich.

Studierende, die ein Duales Stu­dium absolvieren, können im Max Weber-Pro­gramm gefördert werden, sofern die übrigen Vo­raus­set­zungen erfüllt sind. Aus­nahmen bilden Studien­gänge an Berufs­aka­demien oder Ver­wal­tungs­hoch­schulen (bei­spiels­weise an der Hoch­schule für den öffentlichen Dienst in Bay­ern), die auch nach dem BAföG nicht förder­fähig sind.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Aus­bil­dung förderfähig ist, setzen Sie sich bitte mit den An­sprech­part­ne­rinnen und An­sprech­part­nern des Max Weber-Pro­gramms in Ver­bindung.

Ja, das ist möglich. Sie können sich über jeden Zugangsweg einmal bewerben. Erhalten wir allerdings bei einer Nominierung (Vorschlag Prüfungsamt, Vorschlag Hochschullehrer, Vorschlag Elitestudiengang) keine Rückmeldung oder Bewerbung von Ihnen, so zählt dieser Zugangsweg als abgeschlossen und Sie können sich in darauffolgenden Bewerbungsverfahren leider nicht mehr darüber bewerben. Die verschiedenen Zugangswege zu unserem Bewerbungsverfahren sind:

  • MB-Prüfung
  • Vorschlag über ein Prüfungsamt
  • Vorschlag durch eine Hochschullehrerin oder einen Hochschullehrer
  • Vorschlag durch einen Elitestudiengang
  • Eigenbewerbung

Die letzten vier Zugangswege stehen Ihnen erst nach der Aufnahme eines Studiums offen.

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Bewerbung von Studierenden

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Für die Aufnahme in das Max Weber-Programm über das Hoch­schul­ver­fah­ren ist es nicht nötig, dass Sie die Hoch­schul­reife in Bayern erlangt haben. Ent­schei­dend ist die Im­ma­tri­ku­la­tion an einer baye­rischen Hoch­schule.

Ja, Voraussetzung für eine Auf­nahme ins Max Weber-Pro­gramm ist, dass Sie bei För­der­be­ginn das 23. Le­bens­jahr noch nicht voll­endet haben.

Auf diese Alters­grenze wer­den je­doch zum Bei­spiel die Be­treu­ung ei­ge­ner Kind­er, Pflicht- und Frei­wil­li­gen­dienste, Aus­bildungs­zeiten, ein Hoch­schul­zu­gang über den zweiten Bildungs­weg sowie Stu­dien­auf­ent­halte im Aus­land an­ge­rechnet. Nicht an­ge­rechnet wer­den hin­ge­gen bei­spiels­weise Au-pair-Auf­ent­halte, Work & Travel oder Zeiten der Be­rufs­tä­tig­keit.

Bitte melden Sie sich zur Prü­fung der An­rechen­bar­keit unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.

Nein. Es dürfen sich alle be­wer­ben, die die Staats­an­ge­hörig­keit eines Mit­glieds­landes der Eu­ro­pä­ischen Union be­sit­zen oder einem Staat angehören, mit dem die sogenannte Gegen­seitig­keit ge­währ­leis­tet ist.

Falls Sie diesbezüglich unsicher sind, wenden Sie sich bitte direkt an die An­sprech­partnerinnen und Ansprechpartner des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.

Voraussetzung für die Teilnahme am Be­wer­bungs­ver­fah­ren sind aus­reich­ende Deutschkenntnisse (mindestens B2/C1 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen).

Nein. Eine Be­wer­bung ist nur mög­lich, wenn Sie zum För­der­be­ginn (1. Ap­ril) noch min­des­tens zwei Se­mes­ter in der (re­gulä­ren) Re­gel­stu­dien­zeit stu­die­ren. In kon­se­ku­tiven Stu­dien­gängen be­zieht sich das auf den Mas­ter­ab­schluss und nicht auf die Stu­dien­zeit des Ba­chelors.

Sie kön­nen sich be­wer­ben, wenn Sie vor Ih­rem der­zei­tigen Stu­dien­fach höchs­tens drei Se­mes­ter ein an­de­res Fach bzw. an­dere Fä­cher stu­diert ha­ben. Mit ei­nem Zweit­stu­dium ist eine Be­wer­bung grund­sätz­lich nicht mög­lich.

Eine Doppel­förderung durch das Max Weber-Programm und durch eines der 13 Begabten­­för­de­rungs­­wer­ke des Bundes, bei­spiels­weise der Stu­dien­stiftung des deut­schen Volkes, ist mög­lich. Nicht mög­lich ist eine dop­pelte finanzielle För­de­rung.

Ein Deutsch­land­sti­pen­dium ist grundsätzlich nicht mit einem Sti­pendium im Max Weber-Programm vereinbar.

Es ist aber möglich, die För­de­rung durch das Max Weber-Pro­gramm mit der rein ideellen Förderung des Deutsch­land­sti­pen­diums (so eine solche ge­bo­ten wird) zu kombinieren.

Studierende, die ein Duales Studium absolvieren, können im Max Weber-Programm ge­för­dert werden, sofern die übrigen Vo­raus­set­zungen erfüllt sind. Aus­nah­men bilden Stu­dien­gänge an Berufs­aka­demien oder Ver­waltungs­hoch­schulen (wie bei­spiels­weise an der Hoch­schule für den öffentlichen Dienst in Bayern), die auch nach dem BAföG nicht förderfähig sind.

Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Aus­bildung för­der­fähig ist, set­zen Sie sich bitte mit den An­sprech­part­ne­rinnen und An­sprech­part­nern des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de in Verbindung.

Ja, das ist möglich. Sie können sich über jeden Zugangsweg einmal bewerben. Erhalten wir allerdings bei einer Nominierung (Vorschlag Prüfungsamt, Vorschlag Hochschullehrer, Vorschlag Elitestudiengang) keine Rückmeldung oder Bewerbung von Ihnen, so zählt dieser Zugangsweg als abgeschlossen und Sie können sich in darauffolgenden Bewerbungsverfahren leider nicht mehr darüber bewerben. Die verschiedenen Zugangswege zu unserem Bewerbungsverfahren sind:

  • MB-Prüfung
  • Vorschlag über ein Prüfungsamt
  • Vorschlag durch einen Hochschullehrer
  • Vorschlag durch einen Elitestudiengang
  • Eigenbewerbung

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Bewerbungsunterlagen und Auswahlseminar für Studierende

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Die Nominierungsfrist endet am 1. November jeden Jahres. Ab diesem Datum erfasst das Max Weber-Team alle Nominierungen und schreibt die Nominierten bis Mitte Dezember postalisch an. Wenn Sie bis dahin keine Post erhalten haben, fragen Sie bitte bei Ihrem Prüfungsamt nach und melden sich dann bei den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.

Bitte senden Sie alle Bewer­bungs­unter­lagen pünk­tlich zum 15. Januar ein. Nur voll­stän­dige Un­ter­lagen können be­rück­sich­tigt werden.

Ja, wir benötigen in diesem Fall ein weiteres Gutachten von Ihnen. Der Vorschlag Ihrer Hochschullehrerin oder Ihres Hochschullehrers zählt als Nominierung für das Max Weber-Programm. Um Ihre Bewerbungsunterlagen zu vervollständigen, benötigen wir somit ein weiteres unterschriebenes Gutachten (aus dem Hauptfach) zur fachlichen Exzellenz von einer anderen Hochschullehrerin bzw. einem anderen Hochschullehrer oder einer promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterin bzw. einem promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiter als dem Vorschlagenden.

Das Gutachten soll von einer Hoch­schul­lehrerin bzw. einem Hoch­schul­lehrer oder einer promovierten wissen­schaft­lichen Mit­ar­bei­terin bzw. einem Mit­ar­bei­ter stammen. Es ist wichtig, dass Sie die Person aus Ihrem Stu­dien­zu­sam­men­hang kennen.

Das Gut­achten umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und enthält eine fach­liche und per­sön­liche Ein­schätzung sowie eine Emp­feh­lung. 

Was die Form der Gutachten be­trifft, so gibt es keine kon­kre­ten Vorgaben. Üb­li­cher­wei­se werden in Gut­ach­ten folgende Punkte be­han­delt:

  • Name und Geburtsdatum des Kandidaten/der Kan­di­da­tin
  • Aus welchem Kontext und seit wann ist der / die Stu­die­ren­de der Hoch­schul­leh­rerin oder dem Hoch­schul­leh­rer bekannt?
  • fachliche und persönliche Einschätzung im Vergleich zu anderen Studierenden
  • eventuelles außer­uni­ver­si­täres Engagement (falls bekannt)
  • abschließende Wertung, ggf. auch durch pro­zen­tu­ale Einordnung / Emp­feh­lung

Ein Gutachten für Studierende umfasst in der Regel ein bis zwei Seiten und ist in deutscher oder englischer Sprache verfasst. Das Gutachten muss unter­schrieben sein.

Um die Ver­trau­lich­keit des Gut­ach­tens zu wah­ren, ist es vor­ge­se­hen, dass die Gut­ach­te­rin­nen und Gut­ach­ter uns das Gut­ach­ten di­rekt per E-Mail (mwp-be­wer­bung@studien­stif­tung.de) zu­kommen las­sen. Wir fü­gen es an­schließend Ihren Be­wer­bungsun­ter­lagen hin­zu. Es ist des­halb drin­gend er­for­der­lich, dass das Gut­ach­ten Ihren Na­men, An­schrift und Be­ar­bei­tungsnummer ent­hält.

Nein. Der ausführliche Le­bens­lauf gibt den Kom­mis­sions­mit­glie­dern erste Hin­weise auf Gründe für Ent­schei­dungen, die Ihren Lebens­weg be­ein­flusst haben. Unter­lagen, die nur einen ta­bel­la­rischen Lebens­lauf ent­hal­ten, er­fül­len die for­ma­len Bewer­bungs­vo­raus­set­zungen nicht.

Gehen sehr viele Bewerbungen ein, erfolgt eine Vorauswahl auf Basis der schrift­lichen Unter­lagen im bayern­weiten Ver­gleich. Kri­te­rien sind die Er­fül­lung der for­mal­en Vo­raus­set­zungen, Noten und Gut­ach­ten. Das per­sön­liche Profil der Be­wer­be­rin oder des Be­wer­bers spielt bei der Vor­aus­wahl keine Rolle. Kan­di­da­tinnen und Kan­di­da­ten, die in der Vor­aus­wahl abgelehnt wer­den, erhalten eine Be­nach­rich­ti­gung per Post.

Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Vo­raus­set­zungen erfüllen, wer­den zu einem Aus­wahl­se­mi­nar ein­ge­laden, das an einem Wo­chen­ende statt­findet. Ein­ladungen zum Aus­wahl­se­mi­nar wer­den ab An­fang Februar ver­sandt.

Aufgrund der Corona-Pandemie werden alle Auswahlseminare im Frühjahr 2023 online durchgeführt.

Start ist in der Regel am Sams­tag­morgen. Im Rahmen des Aus­wahl­ver­fah­rens füh­ren Sie ein fach­nahes und ein all­ge­meines Ge­spräch von jeweils etwa 30 Minuten. Zudem nehmen Sie an online-Grup­pen­runden teil, in deren Rahmen Sie auch einen Kurz­vor­trag halten und die daran anschließende Diskussion moderieren. Am Sonntag­mittag endet das Aus­wahl­seminar.

Um eine Zusage zu erhalten, müssen Sie die Kommission während des Aus­wahl­seminars in folgenden fünf Bereichen überzeugen:

  • intellektuelle Fähigkeiten
  • Leistungsbereitschaft und Motivation
  • Kommunikations- und Arti­ku­lations­fähig­keiten
  • soziale Kompetenz
  • Engagement und Interessen

Absolut nicht! Das Aus­wahl­ver­fah­ren des Max Weber-Pro­gramms ist nicht sozial selektiv.

Bewerberinnen und Bewerber aus Akademikerfamilien und aus Familien mit nicht-aka­de­mischem und bzw. oder Mi­gra­tions­hinter­grund haben die gleiche Chance, ins Max Weber-Programm auf­ge­nom­men zu werden. Wir freuen uns über ein möglichst viel­fältiges Be­wer­ber­feld!

Die Einladung für ein Aus­wahl­se­mi­nar erfolgt ab Anfang Februar per E-Mail an die Adresse, die Sie in Ihren Bewer­bungs­unter­la­gen angegeben haben. Bitte über­prü­fen Sie in jedem Fall auch Ihren Spam-Ordner!

Sollten Sie bis Mitte Februar keine Rück­meldung erhalten haben, melden Sie sich bitte bei den An­sprech­part­ne­rinnen und An­sprech­part­nern des Max Weber-Programms unter mwp-bewerbung@studienstiftung.de.

Sie können bei der Bewerbung angeben, falls Sie zu bestimmten Terminen ver­hin­dert sind. Das Max Weber-Programm bemüht sich, das zu berücksichtigen. Sind die Seminare einmal ein­ge­teilt, ist keine Änderung mehr mög­lich.

Ein Tausch der Seminare nach dem Abschluss der Seminar­zu­tei­lung ist in der Regel nicht möglich.

Max Weber-Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn

E-Mail an die Auswahlabteilung des Max Weber-Programm senden:
mwp-bewerbung@studien­stiftung.de

 

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