Aus dem Studium zum Stipendium

Wer an einer bayerischen Hochschule studiert, kann sich ab dem drit­ten Fachsemester über mehrere Wege für das Max Weber-Programm bewerben. Im Be­wer­bungs­ver­fah­ren spielen dabei neben fachlicher Exzellenz auch soziale Kompetenzen, Komm­uni­ka­ti­ons­fäh­ig­keit, En­ga­ge­ment und die Bereitschaft, Ver­ant­wor­tung zu über­neh­men, eine be­deu­ten­de Rolle. Die Stipendiatinnen und Sti­pen­di­a­ten pro­fi­tie­ren von einer fi­nan­zi­ellen Förderung – auch bei Aus­lands­auf­ent­halt­en – sowie einem breit ge­fä­cherten Programm zur Persönlichkeits­bildung.

Das Bewerbungsverfahren im Überblick

Wer erfolgreich an einer bayerischen Hochschule studiert, kann sich ab dem dritten Fachsemester für das Max Weber-Programm selbst bewerben oder von einem Hochschullehrer oder einer Hochschullehrerin, der Leitung eines Elitestudiengangs oder dem Prüfungsamt dafür vorgeschlagen werden. Damit steht das Max Weber-Programm auch Studierenden offen, die nicht zuvor in Bayern ihren Schulabschluss gemacht haben.

Von den Bewerberinnen und Bewerbern für ein Stipendium des Max Weber-Programms wird erwartet, dass sie in folgenden fünf Bereichen überzeugen:

  • intellektuelle Fähigkeiten
  • Leistungsbereitschaft und Motivation
  • Kommunikations- und Artikulationsfähigkeiten
  • soziale Kompetenz
  • Engagement und Interessen

Im Rahmen eines Auswahlseminars können die Bewerberinnen und Bewerber dabei in zwei Einzelgesprächen und mehreren Gruppenrunden unter Beweis stellen, dass sie die Voraussetzungen für eine Aufnahme in das Max Weber-Programm mitbringen.

Bei den Einzelgesprächen handelt es sich um zwei allgemeine Gespräche auf Grundlage Ihrer eingereichten schriftlichen Unterlagen. In den Gruppenrunden wird jeweils ein Kurzvortrag gehalten und gemeinsam darüber diskutiert.

Grundsätzlich werden alle Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, zu einem dreitägigen Auswahlseminar eingeladen. Gehen sehr viele Bewerbungen ein, wird gegebenenfalls eine Vorauswahl auf Basis der eingereichten schriftlichen Unterlagen vorgenommen. Die Auswahlseminare finden an verschiedenen Wochenenden zwischen März und April statt. Bei einer erfolgreichen Bewerbung beginnt die Förderung im Rahmen des Max Weber-Programms zum 1. April jeden Jahres.

Jährlich werden derzeit rund 200 Stipendien für Studierende an bayerischen Hochschulen vergeben.

 

Die allgemeinen Voraussetzungen

Studium
  • an einer bayerischen Hochschule
  • Bachelor- oder Staats­exa­mens­studium als Erst­stu­dium oder ein kon­se­ku­tives Master-Studium im Anschluss an den Ba­che­lor­abschluss
  • keine Förderung eines Zweit-, Ergänzungs-, Zusatz- und Aufbau­studiums
Studienzeitbei Förderbeginn noch min­des­tens zwei Semester bis zum Abschluss in der Regel­studien­zeit (inkl. Master)
Alterbei Förderbeginn (1. April) höchstens 22 Jahre (Ausnahmen möglich)

Möglichkeit 1: Sich selbst bewerben

Sie studieren erfolgreich an einer bayerischen Hochschule und befinden sich mindestens im dritten Fachsemester? Dann können Sie sich selbst vom 01. Juli 2025 bis zum 01. November 2025 um ein Stipendium im Max Weber-Programm bewerben.

Das ist zu tun

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Im Rahmen Ihrer Selbstbewerbung ergreifen Sie die Initiative. Bitte senden Sie die folgenden Bewerbungsunterlagen bis spätestens 1. November digital an das Max Weber-Programm. Kontaktieren Sie uns dafür bitte über mwp-bewerbung@studienstiftung.de, damit wir Ihnen einen Upload-Link zur Verfügung stellen können.

Bewerbungsunterlagen:

  • Formular:
    Formular für die Selbstbewerbung (Download)
  • tabellarischer Lebenslauf:
    stichpunktartiger, “klassischer” Lebenslauf
  • ausformulierter Lebenslauf:
    ausformuliert, max. drei Seiten, biographischer Fließtext
  • Studienleistungen:
    "Transcript of records" des Prüfungsamts
  • ggf. vorliegende Zeugnisse:
    z.B. Zwischenprüfung, erster Abschnitt der ärztlichen Prüfung, Bachelor
  • Hochschulzugangsberechtigung:
    z. B. Abiturzeugnis
  • Immatrikulationsbescheinigung

Darüber hinaus benötigen wir zur Vervollständigung Ihrer Bewerbungsunterlagen zwei unterschriebene Gutachten zur fachlichen Exzellenz von einer/einem Hochschullehrer/-in oder pro­mo­vier­ten Mit­ar­bei­ter/-in. Um die Ver­trau­lich­keit der Gut­ach­ten zu wah­ren, ist es vor­ge­se­hen, dass die Gut­ach­te­rin­nen und Gut­ach­ter uns die Gut­ach­ten zur Selbstbewerbung di­rekt per E-Mail (an: mwp-bewerbung@studienstiftung.de) zu­kommen las­sen.

Sie erhalten nach Ihrer Selbstbewerbung alle notwendigen Un­ter­lagen vom Max Weber-Pro­gramm, die Sie bitte bis spä­tes­tens 15. Januar aus­ge­füllt zu­rück­senden.

Dazu zählt insbesondere der sogenannte Bewerbungsbogen, der unterschrieben bei uns einzureichen ist.

 

Kontakt:
Max Weber‐Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn
mwp-bewerbung@studienstiftung.de

Die Bewerberinnen und Be­wer­ber werden zu einem drei­tä­gigen Aus­wahl­seminar ein­ge­laden. Die Aus­wahl­se­mi­na­re finden an ver­schie­denen Wo­chen­enden zwischen März und April statt. Bei einer er­folg­reichen Be­wer­bung beginnt die För­de­rung im Rahmen des Max Weber-Programms zum 1. April des Jahres.

Gehen sehr viele Bewerbungen ein, wird gegebenenfalls eine Vorauswahl auf Basis der ein­ge­reich­ten schrift­lichen Unter­lagen der Be­wer­berinnen und Be­wer­ber getroffen.

Für das nächste Auswahlverfahren werden unsere Aus­wahl­se­mi­na­re im Frühjahr 2025 durchgeführt. Die dreitägigen Auswahlseminare finden an Wochenenden im Zeitraum von März bis April statt.

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Möglichkeit 2: Vorgeschlagen werden

Neben einer Selbstbewerbung für das Max Weber-Programm können Sie bei über­durch­schnitt­lichen Studien­leistungen auch von einer Hoch­schul­lehrerin oder einem Hoch­schul­lehrer, der Leitung eines Elite­stu­dien­gangs oder dem Prüfungs­amt vorgeschlagen werden.

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Merkblatt zur Nominierung einer HS-Lehrerin/eines HS-Lehrers herunterladen


Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie promovierte wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können ihre leistungsstärksten Studierenden ab dem dritten Fachsemester für das Max Weber-Programm vorschlagen.

Dafür ist ein formloses Vor­schlags­gut­achten bis spätestens 1. November an das Max Weber-Programm zu senden. Dieses ausformulierte und unterschriebene Vorschlagsgutachten nehmen wir bevorzugt in digitaler Form über folgende Mailadresse entgegen: mwp-bewerbung@studienstiftung.de

Sollte kein digitaler Versand möglich sein, besteht natürlich weiterhin die Möglichkeit das Dokument per Post an uns zu senden.

Kontakt:
Max Weber‐Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn

Informationen zum Vorschlags­gutachten:
Das formlose Gutachten zum Vor­schlag von Studierenden für das Max Weber-Programm sollte folgende In­for­ma­tio­nen ent­hal­ten:

  • Name, Geburtsdatum, Fach, Semesterzahl, Stu­dien­ort, Anschrift, E-Mail-Adresse der Kan­di­da­tin bzw. des Kan­di­da­ten
  • Veranstaltungen, aus der die Gutachterin bzw. der Gut­achter die Kan­di­da­tin bzw. den Kan­di­da­ten kennen
  • Begründung für den Vorschlag
  • Studien­leis­tungen (wenn möglich in Prozent) der Kan­di­da­tin bzw. des Kan­di­da­ten im Vergleich zu den Kom­mi­li­toninnen und Kommilitonen
  • soweit bekannt: außer­fach­liches En­ga­ge­ment der Kan­di­da­tin bzw. des Kan­di­da­ten 

Die Benachrichtigung der Kan­di­da­tin bzw. des Kan­di­da­ten über den weiteren Verlauf des Ver­fah­rens erfolgt durch das Max Weber-Programm.


Merkblatt zur Nominierung eines Elitestudienganges herunterladen


Die Leiterinnen und Leiter der Elite­stu­dien­gänge unter dem Dach des Elite­netz­werks Bayern können ihre Studierenden im ersten Semester für das Max Weber-Programm vor­schlagen. Es gelten die allgemeinen Vo­raus­set­zungen mit Ausnahme der Alters­grenze. Deutsch­kenntnisse auf einem wissen­schaft­lichen Niveau werden vo­raus­gesetzt.

Die Vorschläge können bis zum 1. November an das Max Weber-Programm gerichtet werden.

Kontakt:
Max Weber‐Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn

Die Benachrichtigung der Kan­di­da­tinnen und Kan­di­da­ten über den weiteren Verlauf des Ver­fah­rens erfolgt durch das Max Weber-Programm.


Merkblatt zur Nominierung eines Prüfungsamtes herunterladen


Die Prüfungsämter der baye­rischen Hoch­schulen kön­nen die besten drei Prozent der Stu­die­ren­den eines jeweiligen Stu­dien­jahr­gangs für das Max Weber-Programm vor­schla­gen. Die Prüfungsämter erhalten dazu vom Max Weber-Programm ein ent­spre­chendes Formblatt.

Dieses ist spätestens bis 1. November an das Max Weber-Programm zurückzusenden.

Kontakt:
Max Weber‐Programm Bayern
Studienstiftung des deutschen Volkes
Ahrstraße 41
53175 Bonn

Die Benachrichtigung der Kan­di­da­tinnen und Kan­di­da­ten über den weiteren Verlauf des Ver­fah­rens erfolgt durch das Max Weber-Programm.

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Wie geht es weiter nach dem Vorschlag?

Wenn Sie von einer Hochschullehrerin bzw. einem Hochschullehrer, von der Leitung eines Elite­stu­dien­gangs oder von einem Prü­fungs­amt für die Auf­nah­me in das Max Weber-Programm vor­ge­schla­gen sind, er­hal­ten Sie vom Max Weber-Programm einen Be­wer­bungs­bogen.

Dieser ist spätestens bis 15. Ja­nuar digital an das Max Weber-Pro­gramm mit fol­gen­den weiteren Unterlagen zu senden. Sie er­hal­ten hier­für einen Up­load-Link von uns. Bitte den­ken Sie da­ran, den Be­wer­bungs­bo­gen zu un­ter­schreiben.

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Sollten Sie von einer Hoch­schul­leh­rerin oder einem Hoch­schul­lehrer, der Leitung eines Elite­studien­gangs oder dem Prü­fungs­amt vor­ge­schlagen wer­den, sind folgende Be­wer­bungs­unter­lagen beim Max Weber-Programm einzureichen:

  • Be­wer­bungs­bogen:
    Dieses Dokument erhalten Sie im Vorfeld der Bewerbung von uns. Dazu übersenden wir Ihnen per Mail einen entsprechenden Zugriffslink.
  • tabellarischer Lebenslauf:
    stichpunktartiger, “klassischer” Lebenslauf
  • ausformulierter Lebenslauf:
    ausformuliert, max. drei Seiten, biographischer Fließtext
  • Studienleistungen:
    Übersicht der be­note­ten Stu­dien­leis­tun­gen (of­fizi­eller Aus­druck des Prü­fungsam­tes oder des Stu­die­ren­den-Ser­vice­por­tals), z.B. Transcript of re­cords
  • Zeugnisse:
    Hoch­schul­zu­gangs­be­rech­ti­gung (z.B. Abi­tur­zeug­nis) sowie weiterer relevanter Zeug­nisse (falls vorhanden)
  • Immatrikulationsbescheinigung
    Immatrikulationsbescheinigung des aktuellen Semesters
  • Gutachten
    ein unterschriebenes Gutachten zur fachlichen Exzellenz von einer/einem Hochschullehrer/-in oder promovierten Mitarbeiter/-in. Um die Vertraulichkeit des Gutachtens zu wahren, ist es vorgesehen, dass die Gutachterinnen und Gutachter uns das Gutachten direkt per E-Mail zukommen lassen.

Die Bewerberinnen und Be­wer­ber für das Max Weber-Pro­gramm werden zu einem dreitä­gigen Aus­wahl­se­mi­nar ein­ge­laden. Die Aus­wahl­se­mi­na­re fin­den an ver­schie­denen Wo­chen­enden zwischen März und April statt. Bei einer erfolg­reichen Be­wer­bung beginnt die För­de­rung im Rahmen des Max Weber-Pro­gramms zum 1. April jeden Jahres.

Gehen sehr viele Bewerbungen ein, wird gegebenenfalls eine Vorauswahl auf Basis der ein­ge­reich­ten schrift­lichen Unter­lagen der Be­wer­berinnen und Be­wer­ber getroffen.

Für das nächste Auswahlverfahren werden unsere Aus­wahl­se­mi­na­re im Frühjahr 2025 durchgeführt. Die dreitägigen Auswahlseminare finden an Wochenenden im Zeitraum von März bis April statt.

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